Wanderbestimmungen unseres Vereins
Die von unserem Zweigverein geführten Wanderungen werden unabhängig vom Wetter oder der Teilnehmerzahl durchgeführt.
- Für die Teilnahme an unseren Wanderungen wird von Gästen ein Unkostenbeitrag von 2,00 € pro Wanderung erhoben.
- Rucksackverpflegung ist angebracht.
- Es wird gebeten, den Hinweisen des Wanderführers zu folgen.
- Vorauseilen und Zurückbleiben erschweren die Durchführung der Tour. Dem Wanderführer ist mitzuteilen, wenn Sie sich von der Gruppe absetzen wollen.
- Oberstes Gebot des Wanderns ist der Schutz der Natur; bitte keine Abfälle zurücklassen.
- Bei Wanderfahrten bilden wir Fahrgemeinschaften und treffen uns auf dem vorgesehenen Parkplatz. Die anteilligen Fahrtkosten sind mit PKW-Besitzer zu klären.
- Die Teilnahme an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr; weder der Thüringerwald-Verein noch der Wanderführer haften für Personen- und Sachschäden.
- Die Teilnehmer werden gebeten, sich für die Touren zweckmäßig zu kleiden und insbesondere auf gutes bzw. festes Schuhwerk zu achten.